(-;-) GzN

(-;-) aufgenommen via Integrated Circuit Recorder & zeitverzögert vertextet

17:09 Uhr - 1966 und 1977

Es scheint mäßig traurig zu wirken, aber so echte Frauenrechtler*innen von heute wissen wohl auf was ich mit diesem Titel anspiele. Ich will darüber und darum kein Geheimnis machen, weil es keines ist – in der Schule wird es aber wohl schon lange nicht mehr gelernt, anders kann ich es mir einfach plausibel nicht erklären, dass so wenige junge Menschen davon heutzutage wissen.
Was die damalige Bundesrepublik Deutschland von 1958 bis Mitte 1977 praktizierte scheint heute sehr abwegig und geradezu unvorstellbar. Dennoch war es so: Verheiratete Frauen durften - um den Eintrag des §1356, Absatz 1-2 des Bürgerlichen Gesetzbuches auf eine blanke Schlussfolgerung zu reduzieren - nicht ohne die Einverständnis ihrer Männer einer Arbeit nachgehen. Nun ja, es war jetzt nicht verboten ohne ›Erlaubnis‹, aber sie mussten demnach zumindest gewährleisten, dass die Beschäftigung mit ihren Pflichten in der Ehe und Familie vereinbar war. Erst am 01. Juli 1977 wurde das geändert, und von dem Zeitpunkt an spricht man von einer sogenannten ›paritätischen Ehe‹. 
Was sich seinerzeit in West-Deutschland für eine Frau noch schwierig gestaltete, war in Ost-Deutschland, in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, schon lange gelebte Praxis und vor allem geregelt – und zwar in deren Familiengesetz von 1966 – satte elf Jahre davor also!

Ich war damals noch nicht auf Welt und kann daher nicht mehr dazu sagen.
      
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